BAföG: Informationen zu Anspruch; Leistungshöhe und Rückzahlungen

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderungsmaßnahme, die den finanziellen Grundbedarf während des Studiums sichern soll. Der monatliche Höchstsatz liegt dabei momentan bei 670 Euro.

Anspruch auf Ausbildungsförderung ist nicht immer gegeben

Nicht jedem Studenten steht die Ausbildungsförderung zu. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine große Rolle spielt dabei das Einkommen der Eltern. Ist das Gehalt ausreichend hoch, um nach den Kriterien des BAföG-Amtes für die Finanzierung der Ausbildung der eigenen Kindern aufzukommen, wird die Ausbildungsförderung nicht bewilligt. Häufig ergeben die Berechnungen, dass die elterlichen Einnahmen nur eine teilweise Unterstützung ermöglichen. In diesen Fällen wird die Differenz zum monatlichen Höchstsatz ermittelt und in eine entsprechende Leistung umgewandelt.

Des Weiteren ist die Ausbildungsförderung an die Einhaltung bestimmter Fristen geknüpft. So erfolgen die Zahlungen beispielsweise nicht, wenn die Regelstudienzeit überschritten oder ein Zweitstudium begonnen wurde. Ebenso führt ein Wechsel des Studiengangs in den meisten Fällen zu einer Einstellung der Leistungen.

Hinweis: Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Leistungshöhe können bei den zuständigen BAföG-Ämtern der jeweiligen Hochschulen eingeholt werden. Zudem gibt es im Internet viele Informationsportale mit sogenannten BAföG-Rechnern, welche die potentielle Leistungshöhe ermitteln.

Vorteilhafte Konditionen bei der Rückzahlung

Bei der Ausbildungsförderung handelt es sich um ein Darlehen, welches nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Die Konditionen gegenüber einem herkömmlichen Kredit fallen jedoch wesentlich günstiger aus:

  • lediglich 50% der in Anspruch genommenen Leistungen müssen zurückgezahlt werden
  • Teilerlass bei besonders gutem Abschluss
  • Teilerlass bei vorzeitigem Abschluss
  • zinsfreie Rückzahlung
  • muss nicht unmittelbar nach Studienabschluss zurückgezahlt werden (erst wenn ein festes Einkommen vorhanden ist)
  • Höhe der Rückzahlungsraten ist einkommensabhängig